Förderung Elektromobilität 2023: Hol dir deinen Umweltbonus für Elektrofahrzeug und Ladeeinheit
Damit der Umstieg auf E-Mobilität in Europa weiter voranschreitet, gibt es immer wieder zahlreiche Förderungen für Konsumenten und Betriebe. Die E-Auto-Prämien sind im Vergleich zum Jahr 2022 zwar gesunken, dennoch gibt es auch dieses Jahr satte Zuschüsse. Wir zeigen dir, wie die E-Mobilitäts-Förderungen im Jahr 2023 in Österreich und Deutschland aussehen.
Deutschland: Was genau ist der Umweltbonus?
Der deutsche Staat möchte den Umstieg auf schadstoffarme Fahrzeuge vorantreiben und unterstützt dich mit einem einmaligen Zuschuss beim Kauf oder Leasing eines Elektrofahrzeugs. Dabei wird die Auszahlung der Autoprämie zwischen Hersteller und Staat aufgeteilt. Der Hersteller verrechnet seinen Anteil mit dem Neupreis. Dadurch wird das Auto für dich wesentlich günstiger. Der Bundesanteil ist beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) zu beantragen. Momentan zahlt der Staat sowohl die Innovationsprämie als auch den Umweltbonus. Dies ist befristet bis zum 31. Dezember 2023. Ab dem Jahr 2024 sinken die Prämien weiter.
Diese Elektroautos sind förderfähig
Folgende Elektrofahrzeuge profitieren von der Innovationsprämie:
- Neufahrzeuge: Die Höhe der Förderung ist vom Nettolistenpreis des Basismodells abhängig.
- Leasingfahrzeuge: Für Leasingfahrzeuge gilt das gleiche wie für Neufahrzeuge. Die volle Förderung für Elektroautos erhalten nur Leasingfahrzeuge mit einer Laufzeit ab 24 Monaten. Bei geringeren Vertragslaufzeiten wird die Förderungssumme reduziert.
- Gebrauchtwagen: Ein Gebrauchtwagen darf mehrere Besitzer gehabt haben. Allerdings darf das Datum der Erstzulassung nicht länger als 12 Monate zurückliegen. Natürlich darf das Fahrzeug nicht bereits durch den BAFA-Umweltbonus gefördert worden sein.
Gefördert werden ausschließlich E-Autos, die unter der BAFA-Liste der förderfähigen Fahrzeuge ausgewiesen sind. Auf dieser Liste stehen alle Automobilhersteller, die sich zur Beteiligung am Umweltbonus verpflichtet haben.
E-Auto-Förderung: Das ist im Jahr 2023 anders
Seit dem 1. Januar 2023 wird nur noch der Erwerb (Kauf oder Leasing) eines rein elektrischen Fahrzeugs mit Batterie oder Brennstoffzelle vom Bund gefördert. Plug-in-Hybride sind hingegen nicht mehr förderfähig. So gestaltet sich die Förderung:
- Der Bundesanteil der Förderung für E-Autos mit einem Nettolistenpreis bis 40.000 € liegt bei 4.500 € statt zuvor 6.000 €.
- Bei einem Nettolistenpreis zwischen 40.000 € und 65.000 € liegt die Förderung der E-Autos bei 3.000 € statt 5.000 €.
Der Herstelleranteil beträgt dabei jeweils die Hälfte.
E-Auto-Förderung von Gebrauchtwagen
Bei gebrauchten E-Autos darf die Erstzulassung nicht länger als ein Jahr zurückliegen und die maximale Laufleistung bei 15.000 Kilometern liegen. Die Anzahl der Halter:innen spielt dabei keine Rolle. Dafür muss der Gebrauchtwagen bei Fahrzeughändler:innen unter eigenem Namen und auf Rechnung gekauft worden sein. Wie auch bei Neufahrzeugen gilt ebenfalls beim Leasing von Gebrauchten eine Mindestlaufzeit von 12 bzw. 24 Monaten für die gesamte Förderung für E-Autos.
E-Auto Förderung beantragen: So kommst du an den Umweltbonus
Bevor du ein E-Auto kaufst oder least, solltest du in der BAFA-Liste der förderfähigen Elektroautos überprüfen, ob das gewünschte Fahrzeug dort aufgeführt ist. Wer ein Elektroauto leasen möchte, muss in der Regel den Bundesanteil in Form einer Anzahlung vorstrecken. Gleiches gilt für den kreditfinanzierten Kauf. Die geleistete Anzahlung können sich alle Käufer:innen beim BAFA wieder zurückholen. Sobald das Auto zugelassen ist, kannst du das Antragsformular online ausfüllen und versenden.
Hinweis: Damit du die Prämie aus dem Jahr 2023 erhältst, muss der Antrag im selben Jahr erfolgt sein. Wer erst im Jahr 2024 den Antrag beim BAFA stellt, muss mit einer geringeren E-Auto-Förderung rechnen. Nach Antragsstellung erhältst du für gewöhnlich eine Eingangsbestätigung per E-Mail und einen dazugehörigen Link zum Upload-Portal. Dort sind verschiedene Dokumente hochzuladen.
Dokumente für die BAFA-Förderung Elektroauto 2023
Wenn es um die E-Auto-Prämie geht, benötigst du folgende Dokumente:
- Rechnung oder Kaufvertrag
- Erklärung bzw. Bestätigung zu wahrheitsgemäßen Angaben (Formblatt liegt anbei)
- bei Gebrauchtwagen: vorherige Rechnung mit Listenpreis und Gutachten der Deutschen Automobil Treuhand (DAT), aus dem der ursprüngliche Listenpreis ersichtlich ist
- Erklärung zur Laufleistung des E-Autos von maximal 15.000 Kilometern zum Kaufzeitpunkt
Dokumente für die E-Auto-BAFA-Förderung beim Leasing
Wenn du eine E-Auto-Förderung bei einem Leasingfahrzeug beantragen möchtest, benötigst du folgende Dokumente:
- Leasingvertrag
- verbindliche Bestellung
- Kalkulation der Leasingrate (ohne Umweltbonus)
- Erklärung bzw. Bestätigung zu wahrheitsgemäßen Angaben (Formblatt liegt anbei)
- bei Gebrauchtwagen: vorherige Rechnung mit Listenpreis und Gutachten der Deutschen Automobil Treuhand (DAT), aus dem der ursprüngliche Listenpreis ersichtlich ist
- Erklärung zur Laufleistung des E-Autos von maximal 15.000 Kilometern zum Kaufzeitpunkt
Voraussetzungen für die E-Auto-Förderung
Antragssteller:in muss nachweislich der Halter oder die Halterin des E-Autos sein.
- Der Herstelleranteil muss aus der Bestellung bzw. aus dem Kauf- oder Leasingvertrag klar ersichtlich sein.
- Ein Antrag ist spätestens ein Jahr nach der Zulassung zu stellen.
- Das Fahrzeug muss mindestens 12 Monate auf den Antragsstellenden zugelassen sein. Bei einer kürzeren Haltedauer ist dies dem BAFA schnellstmöglich mitzuteilen.
- Ab dem 1. September 2023 sind nur noch Privatpersonen antragsberechtigt.
Übrigens: Der Umweltbonus darf mit verschiedenen Förderprogrammen kombiniert werden. Einige Bundesländer, Städte und Kommunen fördern den Umstieg auf Elektromobilität zusätzlich. Die „Wirtschaftsnahe Elektromobilität“ des Landes Berlin kann beispielsweise mit dem Umweltbonus kombiniert werden. In Baden-Württemberg gibt es Unterstützung beim Erwerb von E-Lkw und E-Taxis. In München sind Ladeinfrastruktur und Beratungsleistungen förderfähig.
E-Auto-Förderungsantrag erst nach Zulassung möglich
Unabhängig davon, ob das E-Auto gekauft oder geleast ist: Entscheidend ist schlussendlich das Zulassungsdatum. Alle Privatpersonen, Vereine, Unternehmen, Stiftungen und Körperschaften können den Antrag auf E-Auto-Förderung erst nach der Zulassung stellen. Sollte der Bund die Richtlinie ändern, gilt immer der Zeitpunkt der Antragsstellung. Es besteht allerdings kein Vertrauensschutz unter Berufung auf den Kaufzeitpunkt. Dies ist an folgendem Beispiel festzumachen: Wer das im Jahr 2023 bestellte E-Auto erst 2024 zulassen kann, erhält statt 6.750 € nur 3.000 € Prämie. Weil es zurzeit lange Lieferfristen gibt, kann dies für Verbraucher:innen bei Überschneidungen zu einem Nachteil werden. Überprüfe also im Vorfeld die Lieferfristen und informiere dich rechtzeitig über die E-Auto-Prämien im Folgejahr.
Förderung Elektroauto: Steuervorteile für E-Autos
Das förderfähige E-Auto ist für maximal zehn Jahre von der Kfz-Steuer befreit, sofern es bis Ende des Jahres 2025 auf die jeweiligen Fahrzeughalter:innen zugelassen ist. Je später das Auto auf dich zugelassen wird, desto verkürzter ist der Zeitraum.
Denn: Die Kfz-Steuerbefreiung soll spätestens zum Ende des Jahres 2030 auslaufen. Das bedeutet, dass der Kauf eines E-Autos im Jahr 2023 nur noch acht Jahre von der Kfz-Steuer befreit ist. Auch beim Kauf eines gebrauchten Elektroautos und beim Umrüsten eines Verbrenners profitierst du von der Steuerbefreiung. Ab dem 1. Januar 2031 wird die Steuer nach dem Gesamtgewicht des E-Autos berechnet. Die Steuer ist – abhängig vom Gesamtgewicht – gestaffelt und gilt pro angefangene 200 Kilogramm. Ein Plug-in-Hybrid ist hingegen nicht von der Kfz-Steuer befreit. Dennoch gibt es hier einen Steuervorteil, weil der zu entrichtende Betrag aus Hubraum und CO₂-Emissionen berechnet wird.
E-Auto-Förderung: Vorteile bei der Lohnsteuer
Seit dem Jahr 2016 wird die Elektromobilität steuerlich gefördert. Diese Förderung wurde im Jahr 2019 verlängert. Die staatliche Förderung bei der Lohnsteuer funktioniert wie folgt: Sofern die Arbeitgebenden einen der nachstehenden Vorteile gewähren, sind diese von der Steuer befreit:
- Aufladen eines privaten E-Fahrzeugs im Betrieb
- Aufladen eines Dienstwagens im Betrieb
- Das Überlassen einer betrieblichen Ladestation
Auch die temporäre Überlassung einer Ladesäule ist vollständig lohnsteuerfrei. Wird die Ladestation dauerhaft zur Verfügung gestellt oder vergünstigt, gilt der geldwerte Vorteil, der in diesem Fall aber pauschal mit 25 % Lohnsteuer verrechnet wird. Wer den Dienstwagen auf eigene Kosten auflädt, kann von den Arbeitgebenden eine steuer- und sozialversicherungsfreie Erstattung der Auslagen erhalten. Die monatliche Pauschale dafür beträgt 30 € für E-Autos und 15 € für Plug-in-Hybride. Besteht die Möglichkeit, das E-Auto am Arbeitsplatz zu laden? Dann kannst du eine Pauschale von 70 € für E-Autos und 35 € für Hybrid-Fahrzeuge bekommen.
E-Auto-Förderung in Österreich
Auch in Österreich gibt es im Jahr 2023 eine flächendeckende E-Auto-Förderung für Privatpersonen. Das Klimaschutzministerium stellt dafür rund 95 Millionen Euro zur Verfügung. Beim Kauf eines E-Autos wird insgesamt mit bis zu 5.000 € unterstützt.
Welche E-Autos werden in Österreich gefördert?
Gefördert wird die Anschaffung von neuen E-Autos und gebrauchten Modellen, die bei den Händler:innen bereits im Betrieb waren. Für diese Fahrzeuge darf der Zeitraum zwischen Erstzulassung und dem aktuellen Zulassungsdatum nicht mehr als 12 Monate betragen. Folgende E-Autos werden gefördert:
- Gefördert wird der Kauf von neuen Fahrzeugen mit reinem E-Antrieb, Brennstoffzellenfahrzeugen, Hybridfahrzeugen und Elektrofahrzeuge mit Range Extender
- Auch sämtliche Elektro-Zweiräder sind förderfähig
- Elektro-Transporträder gehören in Österreich ebenfalls zu förderfähigen Fahrzeugen
Weiterhin erhalten Privatpersonen und Unternehmen in Österreich auch eine Förderung für den Ausbau der Ladeinfrastruktur. Die Förderung für Wallboxen und intelligente Ladekabel beträgt 600 €. Kommunikationsfähige Wallboxen mit Lastmanagement werden sogar mit bis zu 1.800 € bezuschusst.
Ladestation Elektroauto: Förderung in Österreich 2023
In Österreich werden sowohl für Unternehmen als auch für Privatpersonen Ladeeinheiten gefördert. Damit kannst du dir mit unserem förderfähigen NRGkick und NRGkick KfW bis zu 1.800 € Förderprämie zukommen lassen. Denn: Auch kommunikationsfähige, intelligente Ladekabel stehen in Österreich auf der Förderliste. Um dir einen besseren Überblick zu verschaffen, stellen wir dir die förderbaren Ladelösungen gerne als Link zur Verfügung.
Förderfähige Ladestationen in Deutschland
- In Deutschland ist NRGkick KfW auch im Jahr 2023 förderfähig. Der zu zahlende Betrag wird damit auf ein Minimum reduziert. Aufgrund dieser Fördermöglichkeit hat DiniTech zwei NRGkick-Varianten entwickelt: NRGkick KfW Select und NRGkick KfW Max. Gerne stellen wir dir dazu Links als Informationsquelle zur Verfügung.
Vorteile bei förderfähigen Ladestationen
Die Vorteile eine förderfähigen Ladestation liegen auf der Hand: Beim Kauf eines intelligenten Ladekabels ist ein Großteil der Kosten praktisch abgedeckt. NRGkick ist generell eine der wenigen mobilen Ladeeinheiten, die förderfähig ist. Und dabei ist der Förderungsprozess denkbar einfach: Online bei der Umweltförderung Österreich registrieren, NRGkick auf unserer Webseite bestellen, Förderungsantrag ausfüllen, Dokumente hochladen und schon erhältst du deine Förderung. Und das Beste: NRGkick ist genauso leistungsstark wie eine Wallbox und kann dabei ohne Fachinstallation an jeder Stromquelle verwendet werden. Damit sind das Eigenheim und das E-Auto stets vor Kabelbränden oder anderweitigen Faktoren, welche die Sicherheit gefährden, geschützt.
Zusammengefasst
Wer einen positiven Beitrag zur Umwelt leisten möchte, sollte sich mit emissionsarmer Mobilität näher befassen. Die Ladeinfrastruktur wird in den meisten Regionen kontinuierlich ausgebaut und die technologischen Fortschritte machen den Ladeprozess und die Reichweite der E-Autos immer besser.
Ferner wird die Anschaffung eines E-Autos mit den Förderungen und den Steuervorteilen auch wirtschaftlich immer attraktiver. Auch intelligente Ladekabel – genauer gesagt mobile Ladeeinheiten – sind zum Teil förderfähig. Ein weiterer Fortschritt, der den Geldbeutel spürbar schont. Sichere dir jetzt deinen flexiblen NRGkick und hol dir einen Großteil der Kosten vom Staat zurück!