Aktuelle Förderungen für Ladelösungen
Informiere dich über aktuelle Wallbox Förderungen für Privatpersonen und Betriebe. Erfahre, welche Zuschüsse 2026 verfügbar sind, für welche NRGkick Produkte sie gelten und wie du sie beantragen kannst.
Aktuelle Förderungen
Die Wallbox Förderung 2026 in Österreich unterstützt Privatpersonen und Betriebe bei der Errichtung von Ladeinfrastruktur. Gefördert werden Ladestationen und Wallboxen, die bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Hier findest du alle wichtigen Informationen zu Förderhöhe, Voraussetzungen und Antrag für NRGkick.
Zuschüsse für Wallboxen und Ladestationen im privaten Bereich
Tes questions, nos réponses
Zuschüsse für Wallboxen und Ladestationen im privaten Bereich. Alle Details zur Förderung für Privatpersonen findest du hier.
Gefördert wird die Anschaffung neuer E-Ladeinfrastruktur, also kommunikationsfähige Wallboxen oder intelligente Ladekabel für Elektrofahrzeuge, die ausschließlich mit Strom aus 100 % erneuerbaren Energieträgern betrieben werden.
Dies inkludiert alle Modelle der NRGkick 16A et NRGkick 32A Serie (nicht NRGkick 16A light).
Gefördert werden Privatpersonen (natürliche Personen), die Ladeinfrastruktur für den privaten Gebrauch erwerben.
Die Registrierung für die Förderung ist online möglich bis längstens 31.03.2026, solange Budgetmittel verfügbar sind. Nach erfolgter Registrierung muss der Antrag innerhalb einer 36-Wochen-Frist nach der Registrierung gestellt werden und die Rechnung darf zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht älter als 9 Monate sein.
1. Online-Registrierung: Du registrierst dein Projekt über das eRide-Portal.
2. Antragstellung: Nach der Registrierung erhältst du Zugangsdaten zur Antragstellung, die innerhalb der 36-Wochen-Frist erfolgen muss. Nach Prüfung und Genehmigung wird die Förderung ausgezahlt.
Die Förderung beträgt bis zu 50 % der umweltrelevanten Investitionskosten, begrenzt auf die festgelegte Förderhöhe. Die tatsächliche Förderung kann niedriger sein, abhängig von den Bedingungen im Einzelfall.
Ein- oder Zweifamilienhaus:
Intelligente kommunikationsfähige Ladestation (Wallbox) oder Intelligentes kommunikationsfähiges, 3-phasiges Ladekabel
➡️ 400 Euro bzw. max. 50 % der umweltrelevanten Investitionskosten
Mehrparteienhaus – Einzelanlage
Intelligente kommunikationsfähige Ladestation (Wallbox)
➡️ 800 Euro bzw. max. 50 % der umweltrelevanten Investitionskosten
Mehrparteienhaus – Gemeinschaftsanlage mit Lastmanagement
Intelligente kommunikationsfähige Ladestation mit Lastmanagement
➡️ 1.500 Euro bzw. max. 50 % der umweltrelevanten Investitionskosten
Bei Fragen zur Antragstellung, zur technischen Ausstattung oder zur Einreichung bietet die Förderstelle Leitfäden & FAQs auf umweltfoerderung.at.
Tes questions, nos réponses
Förderungen für betriebliche Ladeinfrastruktur und Wallboxen. Die wichtigsten Voraussetzungen und Schritte im Überblick.
Gefördert wird die Errichtung von E-Ladeinfrastruktur (Standsäulen und/oder Wallboxen), die ausschließlich Strom aus erneuerbaren Energieträgern an Elektrofahrzeuge liefert.
Dies inkludiert die Modelle der Serie NRGkick FIX Select et NRGkick FIX Max.
Gefördert werden Unternehmen und unternehmerisch tätige Organisationen, sowie öffentliche Gebietskörperschaften, Vereine und konfessionelle Einrichtungen.
Die Registrierung für die Förderung ist online möglich bis längstens 31.03.2026, solange Budgetmittel verfügbar sind. Nach erfolgter Registrierung muss der Antrag innerhalb einer 36-Wochen-Frist nach der Registrierung gestellt werden und die Rechnung darf zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht älter als 9 Monate sein.
1. Online-Registrierung: Du registrierst dein Projekt über das eRide-Portal.
2. Antragstellung: Nach der Registrierung erhältst du Zugangsdaten zur Antragstellung, die innerhalb der 36-Wochen-Frist erfolgen muss. Nach Prüfung und Genehmigung wird die Förderung ausgezahlt.
Die Förderung beträgt bis zu 30 % der umweltrelevanten Investitionskosten, begrenzt auf die festgelegte Förderhöhe. Die tatsächliche Förderung kann niedriger sein, abhängig von den Bedingungen im Einzelfall.
Öffentlich zugänglich
AC-Normalladepunkt, Leistung von 11 bis 22 kW
➡️ 900 Euro bzw. max. 30 % der umweltrelevanten Investitionskosten
Nicht öffentlich zugänglich
AC-Normalladepunkt, Leistung bis 22 kW
➡️ 400 Euro bzw. max. 30 % der umweltrelevanten Investitionskosten
Bei Fragen zur Antragstellung, zur technischen Ausstattung oder zur Einreichung bietet die Förderstelle Leitfäden & FAQs auf umweltfoerderung.at.
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