29.01.2026

Firmenwagen zuhause laden: Abrechnung ab 2026 – was Unternehmen & Mitarbeitende wissen müssen

Die steuerlichen Regeln für das Heimladen von Dienstwagen und die zugehörige Abrechnung werden ab dem 1. Januar 2026 in Deutschland reformiert. Bisher konnten Arbeitgeber Pauschalen erstatten, wenn Mitarbeitende ihren Firmenwagen zu Hause geladen haben – diese Praxis endet nun.

Firmenwagen zuhause laden: Abrechnung ab 2026 – was Unternehmen & Mitarbeitende wissen müssen

In diesem Beitrag erklären wir dir, was sich bei der Abrechnung von elektrischen Dienstwagen beim Laden zu Hause ändert, welche Nachweise künftig erforderlich sind, welche Optionen es für Arbeitgeber gibt und wie du deinen Fuhrpark jetzt rechtssicher aufstellst.

Warum die Reform zur Abrechnung zuhause geladener Dienstwagen wichtig ist

Mit den neuen Vorgaben des Bundesministeriums der Finanzen in Deutschland wird die Steuerbefreiung der Ladekosten stärker an eine tatsächliche und nachvollziehbare Erfassung der geladenen Energie gekoppelt.

 

Die Reform betrifft vor allem:

  • Arbeitgeber mit Elektro- oder Hybrid-Dienstwagenflotten
  • Mitarbeitende, die ihren Firmenwagen zuhause laden und die Ladekosten vom Arbeitgeber rückerstattet bekommen
  • HR & Buchhaltung, die Abrechnungsprozesse anpassen müssen
  • IT- und Infrastrukturverantwortliche, die Nachweislösungen bereitstellen müssen

Wegfall der Pauschalen – das ändert sich ab 2026

Bis einschließlich 2025 konnten Arbeitgeber Pauschalbeträge für zuhause geladenen Strom steuerfrei erstatten – ohne detaillierten Verbrauchsnachweis. Diese Vereinfachung entfällt zum Jahreswechsel.

Pauschalen entfallen: Die bisherigen monatlichen Pauschalen für Ladestrom entfallen ab dem 01.01.2026 ersatzlos.

Nachweis wird Pflicht: Steuerfreie Erstattung ist nur noch möglich, wenn die tatsächlich geladenen Kilowattstunden (kWh) nachgewiesen und dokumentiert werden.
Beispielsweise über:

    • Wallboxen mit integriertem Stromzähler
    • Mobile Messgeräte
    • Fahrzeuginterne Verbrauchserfassung (sofern geeignet)

 

Keine Schätzungen mehr: Schätzungen oder Eigenbelege ohne Zähler sind nicht zulässig.

Wie die Dienstwagen Abrechnung zukünftig funktioniert

Verbrauchsbasierte Abrechnung

Die Abrechnung muss verbrauchsgenau erfolgen:

  • Arbeitgeber erstatten den Mitarbeitenden die tatsächlichen Stromkosten auf Basis der geladenen kWh.
  • Die Dokumentation muss nachvollziehbar und prüfbar sein (z. B. durch digitale Messdaten).

 

Strompreispauschale als Alternative

Falls die Ermittlung der individuellen Stromkosten schwierig ist (z. B. bei dynamischen Stromtarifen oder PV-Nutzung), erlaubt das BMF eine einheitliche Strompreispauschale pro kWh als Berechnungsgrundlag.

Besonderheiten bei dynamischen Tarifen & Photovoltaik

Für Unternehmen und Mitarbeitende, die Stromtarife mit variablen Preisen oder Eigenstrom aus der PV-Anlage nutzen, gelten praxisgerechte Erleichterungen. 

Durchschnittswerte zulässig:
Für dynamische Tarife kann ein durchschnittlicher Strompreis angesetzt werden, statt minutengenau abzurechnen.

PV-Nutzung bleibt möglich:
Strom aus eigener PV kann weiterhin in die Dienstwagenabrechnung einbezogen werden, wenn das gewählte Abrechnungsmodell nachvollziehbar dokumentiert ist. Es kann hierbei ein fester Strompreis angesetzt werden oder mit einem monatlich gemitteltem Preis gearbeitet werden.

Praktische Auswirkungen für Unternehmen

Anpassung der Car-Policy

Unternehmen müssen ihre bestehenden Erstattungsmodelle überprüfen und an die neuen Anforderungen anpassen.

 

Technische Nachweislösungen einführen

Der Einsatz von:

  • Wallboxen mit internen Zählern
  • digitalen Mess- und Reporting-Tools
  • automatisierten Abrechnungslösungen

wird für eine rechtskonforme Dienstwagen Abrechnung zunehmend notwendig.

 

Digitale Dokumentation

Manuelle Abrechnungen per Excel oder Papierbelegen werden durch die strengeren Anforderungen zunehmend unpraktisch. Digitale Systeme erleichtern Nachweis, Archivierung und Auditierung.

Vorteile der neuen Abrechnungspraxis

Obwohl die gesetzlichen Anforderungen steigen, entstehen auch Vorteile:

Mehr Transparenz: Jede geladene kWh wird exakt erfasst – keine Pauschalen mehr, die Kosten verzerren könnten.

Gerechtere Abrechnung: Mitarbeitende werden nur für tatsächlich geladene Energie erstattet.

Bessere Planbarkeit: Einheitliche Dokumentation senkt das Risiko von Steuer- oder Betriebsprüfungen.

Lösung für die neuen Vorgaben: NRGkick & Charging4Fleets

Die neuen gesetzlichen Anforderungen ab 2026 machen eines klar: Ohne transparente, messgenaue und digitale Lösungen wird die Abrechnung von Firmenwagen, die zuhause geladen werden, deutlich aufwendiger. Genau hier setzen NRGkick und Charging4Fleets als integrierte Flottenladelösung an.

NRGkick ermöglicht das präzise Erfassen der geladenen Energie – unabhängig davon, ob der Firmenwagen an zu Hause, bei der Arbeit oder mobil geladen wird. In Kombination mit Charging4Fleets werden die relevanten Ladedaten automatisch gesammelt, aufbereitet und für die Dienstwagen Abrechnung nutzbar gemacht. Das schafft eine belastbare Grundlage für die verbrauchsgenaue Erstattung von Ladekosten gemäß den neuen gesetzlichen Vorgaben.

Abrechnung von Heimladungen einfach und rechtssicher umsetzen

Mit Charging4Fleets wird insbesondere die Wallbox- und Heimlade-Abrechnung für Dienstwagen deutlich vereinfacht.
Die Lösung unterstützt Unternehmen dabei,

  • die tatsächlich geladenen kWh automatisch zu erfassen
  • Heimladungen transparent zu dokumentieren
  • abrechnungsrelevante Daten zentral bereitzustellen
  • manuelle Prozesse und Fehlerquellen zu reduzieren

So können Arbeitgeber die Abrechnung zuhause geladener Firmenwagen rechtssicher umsetzen – ohne Pauschalen, ohne Schätzungen und ohne zusätzlichen administrativen Aufwand für Mitarbeitende oder Buchhaltung.

Skalierbar für wachsende E-Flotten

Gerade für Unternehmen mit mehreren Elektro-Dienstwagen ist eine skalierbare Lösung entscheidend. NRGkick und Charging4Fleets sind darauf ausgelegt, vom einzelnen Dienstwagen bis zur großen Firmenflotte eingesetzt zu werden. Neue Fahrzeuge, Nutzer oder Ladepunkte lassen sich flexibel integrieren – ideal für Unternehmen, die ihre E-Mobilitätsstrategie langfristig ausbauen möchten.

FAQ: häufige Fragen zur Abrechnung von Heimladungen bei Firmenwagen

Muss die Ladelösung einen geeichten Zähler haben?

Empfehlenswert sind Ladelösungen, die bereits einen separaten, auslesbaren Verbrauchszähler integriert haben. Ein geeichter/MID-Zähler ist aber keine gesetzliche Vorgabe. NRGkick besitzt einen besonders genauen integrierten Energiezähler (maximale Abweichung +- 1 %), der manipulationssicher ist und nicht zurückgesetzt werden kann. Somit sind genaue und wahrheitsgetreue Ladedaten als Basis für die Abrechnung gewährleistet.

Fazit: Ein Anstoß zur effizienten Abrechnung von Heimladungen der Firmenflotte

Die neuen Regeln zur Abrechnung von Firmenwagen Heimladungen ab 2026 bringen mehr Transparenz, stellen Unternehmen jedoch auch vor neue organisatorische und technische Herausforderungen. Pauschalen gehören der Vergangenheit an – stattdessen sind exakte Messung, saubere Dokumentation und digitale Abrechnungslösungen gefragt.

 

Unternehmen, die frühzeitig handeln, können diese Umstellung als Chance nutzen: für klare Prozesse, faire Kostenverteilung und eine zukunftssichere Dienstwagen Abrechnung. Mit Lösungen wie NRGkick und Charging4Fleets lassen sich Heimladungen von Elektro-Dienstwagen nicht nur gesetzeskonform abrechnen, sondern auch effizient und skalierbar in bestehende Flottenprozesse integrieren.

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